USA: Inhaber eines offiziellen Reisepasses sind visumspflichtig. US-Bürger, die im Besitz eines Reisepasses sind, sind für ihre touristischen Reisen in unser Land für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

DEUTSCHLAND: Deutsche Staatsbürger, die im Besitz eines amtlichen und eines gewöhnlichen Reisepasses sind, sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

ANDORA: Andorranische Staatsangehörige, die im Besitz eines amtlichen oder persönlichen Reisepasses sind, sind für 90 Tage in 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

ARGENTINIEN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

ARNAVATEN: Inhaber von amtlichen Pässen, die diplomatischen, konsularischen oder internationalen Organisationen, die in der Türkei akkreditiert sind, zugewiesen sind, sind für die Dauer ihres Auftrags von der Visumpflicht befreit. Inhaber von amtlichen Pässen und Pässen für den öffentlichen Gebrauch sind für ihre touristischen Reisen oder die Durchreise in die Türkei von der Visumpflicht befreit, sofern die Gesamtaufenthaltsdauer in der Türkei 90 Tage innerhalb von sechs Monaten, gültig ab dem Datum der ersten Einreise, nicht überschreitet.

AUSTRALIEN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen unterliegen der Visumspflicht. Australische Staatsbürger, die einen öffentlichen Reisepass besitzen, können ihr Visum unter www.evisa.gov.tr als E-Visum oder an unseren Grenzübergängen erhalten.

ÖSTERREICH: Inhaber von öffentlichen und offiziellen Pässen sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

AZERBAIJAN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

BAHAMAS: Inhaber von amtlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Privatpässen sind visumpflichtig und Visa für die mehrfache Einreise mit einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen werden als e-Visa über die Internetadresse www.evisa.gov.tr oder von Amts wegen in unseren Auslandsvertretungen ausgestellt.

BAHRAIN: Inhaber von amtlichen Pässen sind visumpflichtig. Bahrainische Staatsbürger, die im Besitz eines offiziellen Reisepasses sind, können ihr Visum für bis zu 15 Tage an den Grenzübergängen erhalten. Bahrainische Staatsangehörige, die im Besitz eines persönlichen Reisepasses sind, sind bei touristischen Reisen in unser Land für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

BARBADOS: Inhaber von amtlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Privatpässen sind visumpflichtig, und Visa für die mehrfache Einreise mit einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen werden als e-Visa über die Internetadresse www.evisa.gov.tr oder von Amts wegen in unseren Auslandsvertretungen ausgestellt.

BELARUS: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf 90 Tage innerhalb eines Jahres ab dem Datum der ersten Einreise nicht überschreiten.

BELGIEN: Inhaber von öffentlichen und amtlichen Pässen sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE: Inhaber von offiziellen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Bürger der Vereinigten Arabischen Emirate, die im Besitz eines persönlichen Reisepasses sind, sind für touristische Reisen in unser Land für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

BOLIVIEN: Inhaber von amtlichen und gewöhnlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf 90 Tage in den letzten 180 Tagen nicht überschreiten.

BOSNA HERSEK: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

BRASILIEN: Inhaber von amtlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von personalisierten Pässen sind von Einreise- und Transitvisa für touristische und geschäftliche Zwecke befreit, sofern ihr Gesamtaufenthalt in der Türkei innerhalb der letzten 180 Tage 90 Tage nicht überschreitet.

BULGARIEN: Inhaber von Personalausweisen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind für touristische oder offizielle Zwecke und für die Durchreise für bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit.

CEZAYIR: Inhaber von Dienstpässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber öffentlicher Pässe, die jünger als 15 Jahre und älter als 65 Jahre sind, sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. Algerische Staatsangehörige mit einem öffentlichen Reisepass im Alter von 15 bis 18 Jahren und von 35 bis 65 Jahren können unter www.evisa.gov.tr ein 30-tägiges Visum für die einmalige Einreise als E-Visum erhalten, sofern sie Inhaber eines Schengen-Visums oder eines gültigen Visums oder einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung der USA, des Vereinigten Königreichs oder Irlands sind und bestimmte Bedingungen erfüllen.

TSCHECHISCHE REPUBLIK: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

VOLKSREPUBLIK CHINA: Inhaber von Dienstpässen sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Privatpässen sind visumpflichtig, und ein einmaliges Einreisevisum mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen wird als e-Visum unter www.evisa.gov.tr ausgestellt.

DÄNEMARK: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

DOMINIKANISCHE REPUBLIK: Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind für 90 Tage in 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Privatpässen unterliegen der Visumpflicht und können ihr Visum als E-Visum unter der Internetadresse www.evisa.gov.tr, bei unseren Auslandsvertretungen oder an unseren Grenzübergängen durch Beantragung von Banderolen erhalten.

ECUADOR: Inhaber von amtlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Transitvisa werden von unseren Auslandsvertretungen für einen Aufenthalt von maximal drei (3) Tagen ausgestellt. Inhaber von Privatpässen sind ebenfalls für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

EL SALVADOR: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

INDONESIEN: Indonesische Staatsangehörige, die Inhaber eines öffentlichen Reisepasses sind, sind bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit, sofern sie innerhalb von 180 Tagen 90 Tage nicht überschreiten. Indonesische Staatsbürger, die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind, sind für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen von der Visumpflicht befreit.

ARMENIEN: Inhaber von Dienstpässen unterliegen der Visumspflicht. Inhaber eines persönlichen Reisepasses sind ebenfalls visumpflichtig und können Mehrfachvisa für touristische Zwecke mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen unter www.evisa.gov.tr in Form von e-Visa oder bei unseren Auslandsvertretungen beantragen.

ESTLAND: Inhaber von Diplomatenpässen sind von der Visumpflicht für touristische oder offizielle Reisen und die Durchreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen befreit. Andere Inhaber von Dienstpässen sind visumpflichtig. Inhaber von Privatpässen sind bei jeder Einreise in die Türkei für touristische Reisen mit einer Aufenthaltsdauer von höchstens 90 Tagen von der Visumpflicht befreit.

ÄTHIOPIEN: Äthiopische Staatsangehörige, die Inhaber von Diplomatenpässen sind, sind für Reisen von bis zu 90 Tagen von der Visumpflicht befreit. Äthiopische Staatsangehörige, die Inhaber von Dienst- und Spezialpässen sind, sind visumpflichtig.

FAS: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

FIJI: Inhaber eines amtlichen Reisepasses sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines persönlichen Reisepasses sind visumpflichtig. Inhaber eines persönlichen Reisepasses können ihr Visum als e-Visum unter der Internetadresse www.evisa.gov.tr beantragen.

PHILIPPINEN: Philippinische Staatsbürger, die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind, sind für Reisen von bis zu 30 Tagen von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines persönlichen Reisepasses sind visumpflichtig, und Inhaber eines gültigen Visums oder einer gültigen Aufenthaltserlaubnis aus den Schengen-Ländern oder den USA, dem Vereinigten Königreich, Irland oder den USA, dem Vereinigten Königreich, Irland können ein einmaliges Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen als e-Visum unter der Internetadresse www.evisa.gov.tr erhalten, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

FINNLAND: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf 90 Tage in den letzten 180 Tagen nicht überschreiten.

FRANKREICH: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

GANA: Inhaber von Diplomatenpässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind visumpflichtig.

GUINEA: Guineische Staatsbürger, die Inhaber eines Diplomatenpasses sind, sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen von der Visumpflicht befreit. Guineische Staatsangehörige, die Inhaber von Dienst- und Behördenpässen sind, sind visumpflichtig.

GUATEMALA: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

GUYANA: Inhaber von amtlichen Pässen sind bei Reisen in unser Land von der Visumpflicht befreit, sofern ihr Gesamtaufenthalt innerhalb von 180 Tagen 90 Tage nicht überschreitet.

Inhaber eines persönlichen Reisepasses sind ebenfalls visumpflichtig; Einreisevisa werden von unseren Auslandsvertretungen für einen Aufenthalt von höchstens 15 Tagen ausgestellt.

SÜDAFRIKANISCHE REPUBLIK: Inhaber von Dienstpässen sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit, sofern sie sich nicht länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten. Inhaber von Privatpässen sind visumpflichtig. Inhaber eines persönlichen Reisepasses können ihr Visum als e-Visum unter der Internetadresse www.evisa.gov.tr gebührenfrei beantragen.

GEORGIEN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

KROATIEN: Inhaber von öffentlichen und amtlichen Pässen sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

NIEDERLANDE: Inhaber von öffentlichen und amtlichen Pässen sind 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

HONDURAS: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

HONGKONG: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen der „Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China (SAR)“ sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Hongkonger Bürger, die Inhaber eines „British National Overseas“-Passes sind, unterliegen der Visumspflicht und können ihr Mehrfachvisum für 90 Tage als e-Visum unter www.evisa.gov.tr erhalten. Inhaber eines „Document Identity for Visa Purposes-Hong Kong (D.I.)“ können ihr Visum bei unseren Auslandsvertretungen beantragen.

GROSSBRITANNIEN: Inhaber von Diplomatenpässen und gewöhnlichen Pässen sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. Inhaber anderer offizieller Pässe sind visumpflichtig. Darüber hinaus können Inhaber britischer Reisepässe, die in der Rubrik Staatsangehörigkeit die Vermerke „British Protected Person“, „British Subject“ und „British National Overseas“ tragen, Visa für die mehrfache Einreise mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen nur bei unseren Auslandsvertretungen beantragen.

IRAN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

IRLAND: Inhaber von öffentlichen Pässen sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. Inhaber von amtlichen Pässen sind visumpflichtig. Inhabern amtlicher Pässe, die ihren amtlichen Status mit den von ihnen vorzulegenden Vermerken bescheinigen, wird unabhängig von ihrem Reisezweck von unseren Auslandsvertretungen gebührenfrei ein Visum erteilt.

SPANIEN: Inhaber von Privat- und Dienstpässen sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

ISRAEL: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

SCHWEDEN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

SCHWEIZ: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

ITALIEN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Reisepässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit.

Island: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit.

JAMAIKA: Inhaber eines amtlichen Reisepasses sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von öffentlichen Reisepässen sind visumpflichtig, und Visa für die mehrfache Einreise mit einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen werden als e-Visa über die Internetadresse www.evisa.gov.tr oder von Amts wegen in unseren Auslandsvertretungen ausgestellt.

JAPAN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

KANADA: Inhaber von amtlichen Pässen sind visumpflichtig. Kanadische Staatsbürger, die einen öffentlichen Reisepass besitzen, sind für touristische Reisen in unser Land für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

KROATIEN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für einen Aufenthalt von 90 Tagen von der Visumpflicht befreit.

KATAR: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

KAZAKHSTAN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

GRIECHISCH-ZYPERN (ZYPERN): Inhaber von amtlichen Pässen sind visumpflichtig und können ihr Visum bei unseren zuständigen Vertretungen beantragen. Darüber hinaus können sie über alle unsere Grenzübergänge mit einem einmaligen e-Visum mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen einreisen. Inhaber von Umuma-spezifischen Reisepässen sind ebenfalls visumpflichtig und können ihr einmaliges Einreisevisum mit einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen unter www.evisa.gov.tr als e-Visum oder bei unseren Auslandsvertretungen erhalten. Darüber hinaus werden von unseren Auslandsvertretungen Transitvisa für eine maximale Aufenthaltsdauer von 3 Tagen ausgestellt.

KYRGYZSTAN: Inhaber von nationalen und amtlichen Pässen sind von der Visumpflicht befreit, wenn sie innerhalb von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage reisen.

KIRIBATI: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen unterliegen der Visumpflicht und müssen ein Visum beantragen.

TRNC: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind von der Visumpflicht befreit.

UNION DER KOMOREN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind visumpflichtig. Einreisevisa werden für maximal 15 Tage und Transitvisa für maximal 7 Tage von unseren Auslandsvertretungen ausgestellt.

DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO: Inhaber von Diplomatenpässen sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. Inhaber von gewöhnlichen Pässen und Dienstpässen sind visumpflichtig.

REPUBLIK KOREA (SÜD): Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

DEMOKRATISCHE VOLKSREPUBLIK KOREA (NORD): Inhaber von öffentlichen und amtlichen Pässen sind visumpflichtig.

KOSOVO: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage je sechs Monate ab dem Datum der Einreise von der Visumpflicht befreit.

KOPTA RICA: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit.

KUWAIT: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für touristische Zwecke von der Visumpflicht befreit, sofern ihr Gesamtaufenthalt innerhalb der letzten 180 Tage 90 Tage nicht übersteigt.

NORDMÄDONIEN: Staatsangehörige Nordmazedoniens, die Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und öffentlichen Pässen sind, sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen von der Visumpflicht für Reisen befreit.

NÖRDLICHE MARIANEN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind visumpflichtig.

KUBA: Inhaber eines amtlichen Reisepasses sind für einen Aufenthalt von 90 Tagen von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines persönlichen Reisepasses sind visumpflichtig, und Transitvisa werden von unseren Auslandsvertretungen für eine Aufenthaltsdauer von höchstens 7 Tagen ausgestellt.

LAOS: Inhaber von Diplomatenpässen sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. Inhaber von gewöhnlichen und anderen offiziellen Pässen sind visumpflichtig.

LETONIEN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für touristische Zwecke von der Visumpflicht befreit, sofern ihr Gesamtaufenthalt in der Türkei innerhalb der letzten 180 Tage 90 Tage nicht überschreitet.

LIBERIA: Inhaber von Diplomatenpässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Offizielle und öffentliche Pässe sind visumpflichtig.

LIBYEN: Inhaber von Dienstpässen sind für bis zu 90 Tage innerhalb von 6 Monaten von der Visumpflicht befreit. Libysche Staatsbürger unter 16 Jahren und über 45 Jahren, die im Besitz eines öffentlichen Reisepasses sind, sind für touristische Zwecke bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines öffentlichen Reisepasses im Alter zwischen 16 und 45 Jahren sind visumpflichtig. Libysche Staatsbürger mit einem öffentlichen Reisepass in dieser Altersgruppe können ihr e-Visum für 30 Tage unter der Internetadresse www.evisa.gov.tr erhalten, sofern sie ein gültiges Visum oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schengen-Länder oder die USA, das Vereinigte Königreich und Irland besitzen und bestimmte Bedingungen erfüllen.

LITHTENCHTAYN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

LITAUEN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

LEBANON: Inhaber von Diplomaten-, Amts- und öffentlichen Pässen sind für ihre touristischen Reisen oder für die Durchreise in die Türkei von der Visumpflicht befreit, sofern die Gesamtaufenthaltsdauer in der Türkei 90 Tage innerhalb von sechs Monaten nicht überschreitet, gültig ab dem Datum der ersten Einreise.

LUXEMBURG: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

UNGARN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. Ungarische Staatsangehörige können mit einem gültigen Personalausweis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ohne Visum einreisen.

MADAGASKAR: Offizielle und öffentliche Pässe sind visumpflichtig.

MAKAU SAR: Makau Special Administrative Region - Makau Special Administrative Region of the People's Republic of China Passinhaber sind für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen von der Visumpflicht befreit.

MALAVI: Offizielle und öffentliche Pässe sind visumpflichtig.

MALDIVEN: Inhaber eines amtlichen Reisepasses sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines öffentlichen Reisepasses sind visumpflichtig und können ihr Mehrfachvisum für einen Aufenthalt von 90 Tagen unter www.evisa.gov.tr als e-Visum oder bei unseren Auslandsvertretungen von Amts wegen erhalten.

MALAYSIA: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

MALIA: Malische Staatsangehörige, die Inhaber von Diplomatenpässen sind, sind für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen von der Visumpflicht befreit. Malische Staatsangehörige, die im Besitz von Dienst- und öffentlichen Pässen sind, sind visumpflichtig.

MALTA: Inhaber von öffentlichen Pässen und Dienstpässen sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

MARSHALLINSELN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind visumpflichtig.

MAURITIUS: Inhaber von amtlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Mehrfache Einreisevisa mit einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen für Inhaber von Privatpässen werden als e-Visa über die Internetadresse www.evisa.gov.tr oder durch unsere Auslandsvertretungen ausgestellt. Darüber hinaus werden Mehrfacheinreisevisa mit einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen von unseren Auslandsvertretungen von Amts wegen ausgestellt.

MEXIKO: Inhaber von Diplomatenpässen sind für touristische oder dienstliche Reisen und für die Durchreise für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Dienst-/Amts- und Privatpässen sind visumpflichtig und können bei unseren Auslandsvertretungen von Amts wegen Mehrfachvisa mit einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen erhalten. Darüber hinaus können sie ihre e-Visa für die einmalige Einreise mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen unter der Internetadresse www.evisa.gov.tr gebührenfrei beantragen.

MOGOLIEN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit.

MOLDOVA: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Der Gesamtaufenthalt darf 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nicht überschreiten.

MONAKO: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

MORITANIEN: Inhaber von amtlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Privatpässen sind visumpflichtig; Einreisevisa werden von unseren Auslandsvertretungen für höchstens 15 Tage und Transitvisa für höchstens 7 Tage ausgestellt.

Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind von der Visumpflicht befreit, wenn ihr Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig ist, sofern sie innerhalb von 180 Tagen ab dem Datum der ersten Einreise 90 Tage nicht überschreiten.

Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ab dem Datum der ersten Einreise von der Visumpflicht befreit.

MYANMAR: Inhaber von Dienstpässen sind visumpflichtig, Einreisevisa werden für höchstens 30 Tage und Transitvisa für höchstens 15 Tage ausgestellt. Inhaber von personalisierten Pässen unterliegen ebenfalls der Visumspflicht.

NAMIBIA: Inhaber offizieller Reisepässe sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von personalisierten Pässen sind visumpflichtig.

NAURU: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind visumpflichtig. Einreisevisa werden für maximal 15 Tage und Transitvisa für maximal 7 Tage von unseren Auslandsvertretungen ausgestellt.

NIGER: Staatsangehörige von Niger, die Inhaber eines nationalen Reisepasses sind, unterliegen der Visumpflicht. Nigerianische Staatsbürger, die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind, sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

NIGERIA: Nigerianische Staatsangehörige, die Inhaber von Dienst- und Behördenpässen sind, sind visumpflichtig. Nigerianische Staatsbürger mit Diplomatenpässen sind für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen von der Visumpflicht befreit.

NICARAGUA: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

NORWEGEN: Inhaber von öffentlichen und amtlichen Pässen sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

UZBEKISTAN: Inhaber von Diplomaten- und öffentlichen Pässen sind bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. Andere Inhaber von Dienstpässen sind visumpflichtig.

PAKISTAN: Inhaber von Dienstpässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Privatpässen sind visumpflichtig und müssen ein Visum beantragen. Darüber hinaus können Inhaber eines gültigen Schengen-, UK- oder US-Visums ein einmaliges Einreisevisum für 30 Tage als e-Visum unter www.evisa.gov.tr erhalten.

PANAMA: Inhaber von Dienst- und Privatpässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage nicht überschreiten.

PARAGUAY: Inhaber amtlicher und öffentlicher Pässe sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

PERU: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf in den letzten 180 Tagen 90 Tage nicht überschreiten.

POLEN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind innerhalb von 180 Tagen für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Polnische Staatsbürger können mit einem gültigen Personalausweis ohne Visum in die Türkei einreisen, sofern sie von Polen in die Türkei reisen.

PORTUGAL: Inhaber von öffentlichen und amtlichen Pässen sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

RUMÄNIEN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. Rumänische Staatsangehörige, die im Besitz eines Personalausweises sind, sind für touristische Besuche 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

RUANDA: Inhaber eines personalisierten Reisepasses sind visumpflichtig. Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

RUSSISCHE FÖDERATION: Inhaber von Personalpässen sind für touristische und geschäftliche Reisen von höchstens 60 Tagen von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Dienstpässen sind für einen Zeitraum von 30 Tagen von der Visumpflicht befreit, sofern sie 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nicht überschreiten. Inhaber von Diplomatenpässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

SAINT VINCENT und GRENADINES: Inhaber von Dienstpässen sind für einen Zeitraum von 90 Tagen von der Visumpflicht befreit. Mehrfache Einreisevisa mit einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen für Inhaber von Privatpässen werden als e-Visum über die Internetadresse www.evisa.gov.tr oder von Amts wegen bei unseren Auslandsvertretungen oder durch Beantragung einer Banderole an unseren Grenzübergängen ausgestellt.

SAN MARINO: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

SEYSELLEN: Staatsbürger der Seychellen, die Inhaber von Diplomaten-, Amts- und öffentlichen Pässen sind, sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

SERBIEN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

SINGAPUR: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

SLOWAKEI: Inhaber von öffentlichen und amtlichen Pässen sind für Reisen in die Türkei für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen bei jeder Einreise von der Visumpflicht befreit. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage nicht überschreiten.

SLOWENIEN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

SOMALIEN: Amtliche und öffentliche Pässe sind visumpflichtig.

SRI LANKA: Inhaber von amtlichen Pässen sind visumpflichtig, und Einreisevisa werden von unseren Auslandsvertretungen für einen Aufenthalt von höchstens 30 Tagen ausgestellt. Inhaber von personalisierten Pässen sind ebenfalls visumpflichtig und müssen ein Visum beantragen.

SAUDI ARABIEN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind bei touristischen Reisen in unser Land für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

CHILE: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

THAILAND: Inhaber von amtlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Privatpässen sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit.

TRINIDAD-TOBAGO: Inhaber von amtlichen und gewöhnlichen Reisepässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit.

TUNUS: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

UKRAINE: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. Ukrainische Staatsbürger können mit einem gültigen biometrischen Personalausweis visumfrei in die Türkei einreisen, sofern sie aus der Ukraine in die Türkei reisen.

OMAN: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind bei touristischen Reisen in die Türkei für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

URUGUAY: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

URSA: Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

VATIKAN: Inhaber eines amtlichen oder öffentlichen Reisepasses sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

VENEZUELA: Inhaber von amtlichen Pässen sind 30 Tage lang von der Visumpflicht befreit. Inhaber von personalisierten Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit.

NEUSEELAND: Inhaber von amtlichen Pässen und gewöhnlichen Pässen sind alle 180 Tage für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.

GRIECHENLAND: Inhaber von amtlichen Pässen und gewöhnlichen Pässen sind bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.

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